AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) gelten für alle Verträge zwischen der WORK AI – nachfolgend WORK AI genannt – und dem Käufer bzw. Besteller – nachfolgend KUNDE genannt – über digitale Inhalte (insbesondere Online-Dienste und Downloads), nachfolgend „digitale Inhalte“ genannt. Hiervon nicht umfasst werden digitale Leistungen, die während des Leistungsabrufs erst erbracht werden, also digitales Tätigwerden (z. B. ein 1:1 Unterricht oder Coaching) sowie ferner die Nutzung von Apps für mobile Endgeräte.

Im Interesse der Lesbarkeit wurde bei den vorliegenden AGB auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

1. Vertragsschluss 

Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt gilt: 

Angebote von WORK AI im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben. 

Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der KUNDE ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb bzw. der Bestellung enthaltenen Leistungen ab. Auch eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des KUNDEN seitens WORK AI durch eine separate Annahmeerklärung bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.


2. Preise 

Alle Preise sind Endpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Fälligkeit und Zahlung 

Rechnungen werden zum Zeitpunkt ihres Zugangs zur Zahlung ohne Abzug fällig

Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.

Für den Fall, dass der KUNDE per Einzugsermächtigung/ Lastschrift bezahlt, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf drei Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Rechnung) ergibt. Der KUNDE sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. 

Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist WORK AI berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

Bei Zahlung mit Kreditkarte wird vorab grundsätzlich eine Bonitätsprüfung beim KUNDEN durchgeführt. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Bei Vorkasse erhält der KUNDE eine Proformarechnung. 

4. Bestimmungen für Online-Dienste 

Online-Dienste umfassen alle digitalen Inhalte, die mittels Zugangsdaten zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkt online, also durch Laden in den Arbeitsspeicher des Computers, aufgerufen und genutzt werden können, unabhängig von der Art und dem Umfang des Endgeräts (z.B. Computer, Mobile-App, Tablet etc.). Hierzu zählen insbesondere Audio- und Videostreaming, Zugänge zu Online-Datenbanken etc. 


4.1 Zugangsdaten, technische Voraussetzungen 

Der Bezug von Online-Diensten setzt voraus, dass der Kunde zunächst über die Webseite www.work-ai.com („Webseite“) einen Nutzungsvertrag abschließt und ein Benutzerkonto eröffnet. Der KUNDE erhält hierdurch individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), mittels derer er sich durch die Datenfernübertragung einloggen kann. Diese Zugangsdaten berechtigen ihn zur Nutzung der Online-Dienste im Rahmen seines Nutzungsvertrags. 

Ist der KUNDE eine Institution (Behörde, Unternehmen etc.), kann sich die Nutzungserlaubnis nach entsprechendem Angebot auf mehrere Personen erstrecken. Vorstehender Absatz gilt entsprechend. 

Der KUNDE hat die individuellen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online-Diensten und deren Nutzung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der Softwareplattform oder sonstiger technischer Systemkomponenten durch WORK AI, zu schaffen, insbesondere die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internetverbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware bereitzustellen; WORK AI erteilt dem KUNDEN auf Anfrage Auskunft über den jeweils einzusetzenden Browser.

4.2 Nutzungsrechte 

Der KUNDE erhält unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das vertraglich vereinbarte, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung der Inhalte des Online-Dienstes.

Das Nutzungsrecht berechtigt den KUNDEN zur Recherche, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und zum einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des KUNDEN sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der KUNDE ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder Inhalts zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Darüber hinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung von WORK AI zulässig. Der systematische automatisierte Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung des Online-Diensts zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig. 

Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Nutzungsvertrags gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; WORK AI verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von heruntergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der KUNDE ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträgern auf Dauer zu speichern. 

Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere das Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten des Online-Dienstes, sowohl in ausgedruckter als auch in Dateiform, ist unzulässig.

Hiervon unberührt bleiben Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen.

Bei mehreren Nutzern ist ausschließlich die per individuellem Angebot festgelegte Anzahl zur Nutzung berechtigt. Der KUNDE ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Insbesondere liegt es im alleinigen Verantwortungsbereich des KUNDEN, die nötige Anzahl der Nutzer in seinem Unternehmen durch geeignetes Lizenzmanagement zu ermitteln.

Der KUNDE ist verpflichtet, WORK AI auf deren Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Online-Dienste zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung, vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche von WORK AI bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.

Handelt es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der KUNDE aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner vorgenannten Auskunftspflicht nicht nach, so ist WORK AI berechtigt, die mutmaßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u. a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim KUNDEN tätigen potenziellen Nutzer herangezogen werden.

Im Übrigen behält sich WORK AI, vorbehaltlich Rechte Dritter, alle Rechte an den in den Online-Diensten veröffentlichten Inhalten vor, insbesondere Markenrechte und Urheberrechte. 

Das Erstellung von Aufzeichnungen der Kurs, gleich auf welche Weise, ist nicht erlaubt.

4.3 Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten 

Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom KUNDEN – soweit möglich – verhindert werden. Insbesondere hat der Kunde sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten.

Der KUNDE haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. Um im Missbrauchsfall oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom KUNDEN eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Online-Dienste beeinträchtigt oder die Möglichkeiten von WORK AI eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des KUNDEN sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern, hat WORK AI das Recht, den Zugang zum Online-Dienst zu sperren. WORK AI wird den KUNDEN vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.

Erlangt der KUNDE Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten, ist er verpflichtet, WORK AI unverzüglich zu informieren.


4.4 Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit

WORK AI ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und stellt die Erreichbarkeit an sieben Tagen der Woche für jeweils 24 Stunden, z.B. durch geeignete Verträge mit ihrem Provider, mit angemessenen Antwortzeiten sicher. 

Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit

• infolge des Fehlens vom KUNDEN bereitzustellender technischer Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzung des Online-Diensts,

• infolge von Störungen im Datenübertragungsnetz oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,

• wegen höherer Gewalt, insbesondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,

• aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal drei Stunden pro Monat nicht überschreiten. 

4.5 Änderungsvorbehalt 

WORK AI behält sich das Recht vor, Inhalte des Online- Diensts jederzeit zu ändern, insbesondere den Umfang des Dienstes angemessen zu reduzieren oder zu erweitern, soweit ein triftiger Grund dafür besteht. 

WORK AI behält sich insbesondere Änderungen zur Anpassung des Online-Dienstes an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Online-Dienstes, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern Letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenz- rechtlichen Gründen erforderlich sind. 

Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit bzw. der Nutzung durch den KUNDEN, kann dieser unter den Voraussetzungen des § 327r BGB kündigen.

4.6 Mängel 

WORK AI behebt technische Mängel des Online-Diensts innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung von WORK AI erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von WORK AI betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des KUNDEN und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts. 

WORK AI wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte die verlagsübliche Sorgfalt auf. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann aber nicht gewährleistet werden.

Es obliegt dem KUNDEN, erkennbare auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

5. Bestimmungen für Downloads 

Erwirbt der KUNDE digitale Inhalte zum dauerhaften Download, wie z. B. E-Books, Audio- und Videodateien, (nachfolgend „Download“), können diese nach Abschluss der Bestellung über den geschützten Kundenbereich eingesehen und heruntergeladen werden. Für die mehrmalige Möglichkeit des Herunterladens oder eine Bereitstellung der Downloadmöglichkeit nach Ablauf von 14 Tagen seit dem Kauf übernimmt WORK AI keine Gewähr. Es obliegt daher dem Kunden, den Download zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf, auf sein Endgerät zu übertragen und dort durch Sicherungsmaßnahmen (z. B. Back-up) zu schützen. 

WORK AI behält sich insoweit das Recht vor, die Möglichkeit zum erneuten Downloaden jederzeit vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen und/oder Downloads aus dem Kundenkonto des KUNDEN zu löschen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zur Entfernung des Downloads aus dem Kundenkonto, insbesondere im Falle von Streitigkeiten über etwaige Rechtsverletzungen durch den Inhalt des Downloads. 

WORK AI verschafft dem KUNDEN an Downloads kein Eigentum. Der KUNDE erwirbt ab Zurverfügungstellung der Downloadmöglichkeit ein einfaches, nicht übertragbares und vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises widerrufliches Recht zur Nutzung des Downloads für den persönlichen Gebrauch.  

Soweit nicht im Einzelfall anders mit dem Kunden vereinbart, ist es nicht gestattet, Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

Downloads enthalten zum Schutz gegen illegale Vervielfältigung unter Umständen ein Wasserzeichen mit den personenbezogenen Daten des KUNDEN.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung 

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von WORK AI schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.

7. Haftung 

WORK AI haftet unbeschränkt

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

sowie 

• im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie. 

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist WORK AIs Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von WORK AI besteht nicht.



8. Schlussbestimmungen 

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform. 

Entgegenstehende AGBs des KUNDEN erkennt WORK AI nicht an es sei denn, WORK AI hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von WORK AI. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von WORK AI. WORK AI ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen. 

Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von WORK AI. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. 

Der Wortlaut des Vertrags und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend.